F. ist die förmlich angesagte Feindschaft und in deren Rahmen eigenmächtig-gewaltsame Rechtsverfolgung. Voraussetzungen einer »rechten F.« waren persönliche F.-Berechtigung, Rechtsgrund, »Absage« (Ankündigung z. B. durch einen F.-Brief) und der Einsatz erlaubter Mittel, wobei sich manche dieser Kriterien einer allgemein gültigen Definition entzogen. Dies galt insbes. für die F.-Berechtigung; hier wurde vielfach zwischen gewöhnlicher (Blut-)Rache und »ritterlicher F.« unterschieden. Die archaischen Wurzeln der F. reichen weit in die german. Zeit zurück.
Entgegen d…