1. Begriff und Funktion
Das F. war ein durch einen privatrechtlichen Stiftungsakt begründetes Sondervermögen, das an eine bestimmte adlige Familie auf unbegrenzte Dauer gebunden und in seiner Gesamtheit unteilbar, unveräußerlich und unverschuldbar sowie einer bestimmten Erbfolge (Erbrecht) unterworfen war, um den Glanz dieser Familie (lat. splendor familiae) zu bewahren [2]. Das Rechtsinstitut reichte in seinen Anfängen bis in die Röm. R…