Unter F. versteht man die parzellierte agrarische Nutzfläche einer Gemarkung: Ackerland, Wiesen und Weiden, die parzellenweise einzelnen landwirtschaftlichen Betriebseinheiten zugeordnet sind. Siedlungsnahe Gärten, Allmend-Flächen und der geschlossene Wald werden i. Allg. nicht zur F. gezählt [3]. Umgangssprachlich wird aber oft nur die F. – als gesamte agrarwirtschaftlich genutzte Fläche – vom Wald unterschieden.