1. Definition
F. bezeichnet die Theorie und Praxis einer dauerhaften organisatorischen Verbindung mehr oder weniger autonomer politischer Gebilde zu einem übergeordneten politischen und rechtlichen Ganzen, als dessen wesentliche Ausprägungen Bundesstaat und Staatenbund gelten [4]; [7]. In histor. Perspektive ist dieses auf den modernen Staat zentrierte Modell jedoch zu modifizieren. Bünde waren wesentliche Elemente der ständi…