1. Allgemein
Folter, verstanden als Zufügung von körperlich-seelischen Schmerzen durch einen Träger obrigkeitlicher Gewalt mit dem Ziel der Informationsgewinnung, Einschüchterung oder Bestrafung (so die Anti-Folter-Konvention der UN von 1975), ist ein universales Phänomen [2]; [9]. Als Tortur (»peinliche Befragung«) kam ihr im Beweis-Verfahren des frühnzl. Strafprozesses jedoch eine spezifische Rolle zu [3]; [6]; [10]. Sie war definiert als rechtlich …