1. Begriff
Unter F. versteht man das Recht, ungehindert von der Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb eines Staatsgebietes Aufenthalt (vorübergehend) und Wohnsitz (ständig) frei wählen zu können. Die F. bildet damit das innerstaatliche Pendant zur Auswanderungsfreiheit. Die klare Unterscheidung der beiden Freiheitspositionen entwickelte sich erst im Laufe des Entstehungsprozesses des modernen souveränen Staates (Souveränität)…