1. Begriff
Für das F. ist von den verschiedenen Kriterien für Fremdheit (z. B. Religion, Sprache, Herkunft) die Gemeinde- bzw. Staatsbürgerschaft das entscheidende. Das F. bestimmt insbes. die Rechtsstellung eines Ausländers in dem Staat, in dem er sich aufhält. In Deutschland richtete sich in der Nz. auch die Stellung von Deutschen aus einem anderen Territorium nach dem F. Die rechtliche Position der Fremden wurde durch zahlreiche, territorial sehr verschi…