1. Allgemeines
Neben der Verbannungs- Strafe und der Deportation gehörte die G. zu den häufigsten Sanktionen der Straf- Justiz im Europa der Frühen Nz. [11]. Sie verband einen räumlichen Ausschluss (die Verbringung der Verurteilten auf ein Schiff) mit dem Zwang zur Arbeit (in der Regel als Ruderer). Typisch war sie v.a. für den Mittelmeerraum [10].
2. Anfänge in Italien und im Osmanischen Reich
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