Der G. R. war eine kollegial strukturierte Behörde mit Beratungs- und Regierungsfunktion v. a. in Monarchien, daneben auch in republikanisch verfassten Gemeinwesen wie den Niederlanden oder in Schweizer Städten [17]; [8]. Die Zuständigkeit eines G. R. im Verhältnis zu anderen bürokratischen Institutionen war selten genau abgegrenzt: Zu seinen Kompetenzbereichen zählten zumindest potentiell Regierungs- und Verwaltungs-Aufgaben sowie die Justiz; oft war seine konkrete Tätigkeit…