1. Definition
Unter G. E. versteht man eine seit dem Ende des 18. Jh.s vorwiegend in Naturrecht und Rechtsphilosophie vertretene Auffassung, nach der v. a. Autoren- und Erfinderrechte wie Eigentums-Rechte geschützt sind. Die Lehre vom G. E. stieß im 19. Jh. in Deutschland auf erheblichen Widerstand, der noch heute in weiten Teilen der Rechtswissenschaft fortbesteht. In Fran…