1. Verbreitung seit dem Mittelalter
G. H. im Sinne der Wahrnehmung obrigkeitlicher Befugnisse durch einen kirchlichen Würdenträger oder eine geistliche Korporation war – abgesehen vom Kirchenstaat und von Anomalien wie dem engl. Fürstbistum Durham – in der Nz. im Wesentlichen eine Besonderheit der Verfassungsentwicklung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und wurzelte in politischen Entscheidungen v. a. der ottonischen und frühsalisch…