1. Begriff
Unter G. R. (lat. ius commune, engl. Common Law) im weitesten Sinn versteht man ein allgemeines oder gemeinschaftliches Recht. Im engeren Sinne war und ist damit in Kontinentaleuropa in erster Linie Röm., also das im Corpus iuris civilis (der im 6. Jh. von Kaiser Justinian veranlassten Rechtssammlung) niedergelegte Recht gemeint. Daneben umfasste G. R. weitere als allgemein verbindlich angesehene Rechtsquel…