Unter G. versteht man heute die »Versorgung von Verbrauchergruppen mit Speisen und Getränken in bestimmten Einrichtungen, z. B. Betrieben, Krankenhäusern, Heimen, Kasernen, Kindergärten und Schulen«, darüber hinaus jedoch auch bestimmte Formen der Außer-Haus-Verpflegung [1]. Der Begriff selbst ist eine Wortschöpfung des 20. Jh.s; das Grimm'sche Wörterbuch aus dem Jahre 1897 nennt ihn noch nicht.
Das Phänomen hingegen hat eine deutlich längere Tradition als seine begriffliche …