Die Gewähr eines Transfers von Eigenschaften, Anlagen und Qualitäten unterschiedlicher Art ist konstitutiv für den Generationen-Begriff der Nz. Das charakteristische Oszillieren des Generationsverständnisses im 17. und 18. Jh. zwischen der noch starken Dominanz des genealogischen Diskurses (Genealogie) und der zunehmenden Ausformung einer soziokulturellen Sichtweise erlaubte eine Vielfalt von Konzepten, die um die Figur der Weitergabe kreisen.