1. Begriff
G. sind streitentscheidende und sanktionierende Institutionen der Justiz. Die Bedeutung des Wortes G. war in der Frühen Nz. allerdings wesentlich weniger als heute vergegenständlicht; es bezeichnete keine Justizbehörde mit bestimmtem Gebäude, fest angestelltem und ständig präsentem Stab von Amtsträgern und einem Ensemble von Sacharbeitsmitteln, sondern war vielmehr…