Das seit Mitte des 14. Jh.s verbreitete Wort G. bezeichnet niedere Justiz-Personen; es leitet sich her von den – etwa im Sachsenspiegel (um 1225) synonym gebrauchten – Termini Büttel und Fronbote (für die vom Richter bei bestimmten Gerichtshandlungen herangezogenen Gehilfen). Zu den damit verbundenen Aufgaben zählte das Ankündigen (»fürbieten«) der Gerichtsversammlung (Prozess), die Bekanntmachung von Klagen, die Zustellung von Ladungen sowie Erklärungen…