1. Begriff
Die heute in Deutschland als Rechtsmedizin oder forensische Medizin bezeichnete G. war bereits in der Frühen Nz. unter den synonym gebrauchten Begriffen medicina forensis bzw. medicina legalis, »Gerichtliche Arzneiwissenschaft« und »Gerichtliche Medizin« bekannt. Sie befasste und befasst sich mit dem Bereich der kriminalisierten Sexualität und der Fortpflanzung, mit Gewalt- und Tötungsdelikten (Mord) sowie zweifelhaften Tode…