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Gerichtsöffentlichkeit
(749 words)

G. meint die Zugänglichkeit des gerichtlichen Verfahrens für das allgemeine Publikum. Unterhalb der rechtsstaatlich voll entwickelten G. seit der Mitte des 19. Jh.s steht die sog. Parteiöffentlichkeit, die selbst im Verfahren vor dem Rat der spätma. Stadt neben den Parteien auch deren »Freunden« (Verwandten) Zutritt gewährte. Generell folgte der Prozess des gemeinen Rechts der Maxime der Schriftlichkeit und damit des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Reste der ma. G. lebten im »endlichen Rechtstag«, der unter Beteiligung der Öffentlichkeit zunehmend als Ri…

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Weitzel, Jürgen, “Gerichtsöffentlichkeit”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 29 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_271761>
First published online: 2019



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