Ein G. ist ein Vollstreckungsbeamter, dessen Aufgabe es ist, Gerichts-Entscheidungen und andere Vollstreckungstitel durchzusetzen. Die Existenz des Amtes beruht auf zwei Grundentscheidungen der Rechtsordnung. Das Amt eines G. ist zum einen Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols. Privatpersonen, insbes. Sieger in Gerichtsverhandlungen, dürfen ihr Recht nicht selbst durchsetzen; nur die öffentliche Gewalt – personifiziert u. a. im G. – ist hierfür zuständig. Zum anderen steht der G. für die prinzipielle Unterscheidung von Erkenntnis- und Volls…
Gerichtsvollzieher(702 words)
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Oestmann, Peter, “Gerichtsvollzieher”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_271819>
First published online: 2019
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