In juristischem und insbes. rechtshistor. Zusammenhang ist G. die Bezeichnung für die Wissenschaft vom german., später dt. Recht und für die Wissenschaftler, die sich primär den Quellen dieses Rechts widmeten. Der Begriff wird im rechtshistor. Kontext bis heute in diesem Sinne verwendet; dagegen hat sich die allgemeine Wortbedeutung etwa seit Mitte des 19. Jh.s auf die Wissenschaft von den german. Sprachen und Literaturen verschoben (Philologie).
Der Übergang vom MA zur Frühen Nz. stellte die Hauptphase der R…