Grundsätzlich bezeichnet G. die normative Vorstellung, dass Frauen eines Vormundes (althdt. foramundo, munt, »[Rechts-]Schutz«, »Schirm«) bedürfen. Die G. ist auf die seit dem frühen MA nachweisbare Praxis zurückzuführen, Waisen einen Vormund zur Seite zu stellen (Vormundschaft) bzw. den Anführer des Familienverbandes als Obermunt im Sinne eines Rechtsvertreters des gesamten Verbandes zu bezeichnen. Die G. nahm eine spezifische Rolle ein, denn sie betraf Frauen ausschli…