Das Staats- und Sozialmodell des nzl. europ. Naturrechts und damit die vom 17. Jh. bis in die erste Hälfte des 19. Jh.s maßgebliche Staats- und Gesellschaftstheorie beruhte auf der Vorstellung, alle menschlichen Institutionen seien rational als Gesellschaften zu deuten, die durch Verträge zustande kommen. Dementsprechend wurden insbes. die Ehe, das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Herrschaft und Gesinde, die Familie als aus den genannten Gesellschaften zusammengesetzte …