1. Ideen und Entwicklungen
Die schon in der Antike nachweisbare Idee der G. beruht auf der Überlegung, dass ein Gesetz erst dann gesellschaftlich wirksam werden könne, wenn der Gesetzgeber seinen Willen gegenüber der Öffentlichkeit geäußert habe (Gesetzgebung). In Abhängigkeit von den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Verfassungsrecht) zeigen sich dabei in der Nz. verschiedene Entwicklungen: In England war eine G. zwar übl…