1. Begriff
Der Begriff des G. (von ahdt. gisind, »Gefolgsmann«) bezeichnet die Knechte und Mägde, die (meist) gegen Geld im landwirtschaftlichen Produktionsprozess beschäftigt waren. Im Gegensatz zu den Tagelöhnern hatten sie mit dem Bauern einen saisonunabhängigen Vertrag (s. u. 2.) geschlossen und waren in die bäuerliche Hausgemeinschaft integriert (Haus, ganzes).
2. Soziale Aspekte
Die bäuerliche Familie kann als Potential an Arbeitskräften verstanden werden, dess…