Der Begriff G. E. kennzeichnet eine Konzeption der europ. Rechtstradition, in der einzelne Elemente des Eigentums-Rechts, insbes. die Befugnis zur Nutzung und zur Verfügung über eine Sache, auf verschiedene Personen aufgeteilt sind. Typischer Anwendungsfall war das Lehnsrechts-Verhältnis, in der dem Lehensgeber die Verfügungsbefugnis am Lehensgut und dem Vasallen das Recht zur Nutzung des Gutes zustand. Diese Aufspaltung der Eigentumsbefugnisse unterscheidet das G. E. von der Situation des Miteigentums oder des Gesamthandseigentums, in der …
Geteiltes Eigentum(792 words)
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Thier, Andreas, “Geteiltes Eigentum”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 09 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_273312>
First published online: 2019
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