1. Begriff
G. lässt sich als die Ausübung von physischem Zwang zur Überwindung eines Widerstandes definieren; oder sie wird – aus der Perspektive des G.-Opfers – als Verletzung oder Beeinträchtigung der körperlichen Integrität eines Menschen gefasst. Die moderne sozial- und kulturwiss. Forschungsdiskussion behandelt somit konkrete G.-Handlungen im Sinne von lat. vis (engl. force). Dagegen werden Ausweitungen des G.-Begriff…