1. Begriff und Bedeutung
Die frühnzl. Juristen definierten das G. (lat. consuetudo bzw. observantia) grundsätzlich als ein Recht, das durch eine lange Übung des Volkes entsteht (lat. ius longo populi usu introductum). In diesem Sinne wurde es nicht durch einen gesetzlichen Akt (Gesetz) eingeführt, wie etwa das fürstliche Recht oder das Sta…