Der Begriff G. wurde in Deutschland seit der Mitte des 19. Jh.s als konkreter Rechtsbegriff verwendet. Im Grimm'schen Wörterbuch ist er wie folgt definiert: »Im rahmen rechtlicher und politischer ordnungen, ein gleiches masz von rechten oder ansprüchen und die daraus abzuleitende gleichstellung« [1]. In diesem Sinne kennzeichnete der Begriff die Beziehung zwischen Völkern, Religionen und Konfessionen und Staatsbürgern sowie auch das Verhältnis zwischen den Geschlechtern. Letzteres ist heute zum alleinigen Bedeutungsinhalt geworden; zu Beginn des Gleichheits- und G.-Di…
Gleichberechtigung(688 words)
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Koch, Elisabeth, “Gleichberechtigung”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, Im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger. Copyright © J.B. Metzlersche Verlagsbuchhandlung und Carl Ernst Poeschel Verlag GmbH 2005–2012. Consulted online on 26 June 2022 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_274516>
First published online: 2019
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