1. Einleitung
Ganz allgemein bezeichnet G. die Legitimation von Herrschaft durch den Willen Gottes. Herrschaft oder Amtsgewalt gründet sich nach einem solchen Verständnis nicht auf eigene Rechte des Inhabers wie etwa Geburtsrechte, demokratische Wahl oder Einsetzung durch ein Gremium. Von Gottes Gnade eingesetzt, beruft sich der Herrscher auch nicht auf ein eigenes göttliches Wesen. Von zentraler Bedeutung für das Vers…