1. Begriffsbestimmung
Als G. (Blasphemie) definierten Theologen und Juristen seit dem 13. Jh. die Beleidigung Gottes. Dabei unterschieden sie analytisch zwischen verschiedenen Typen der Lästerung: Gott etwas zuzuschreiben, was ihm nicht zukomme (etwa einen Körper), ihm etwas von seiner Omnipotenz zu rauben oder den Geschöpfen etwas beizulegen, was allein Gott eigen sei [12. 21 ff.]. Zentral aber war in allen Fällen die öffentlich…