Der aus dem Französischen stammende Begriff G. bezeichnet eine Frau, die dem Kinderhof eines Fürstenpaares vorstand oder die für die Betreuung eines einzelnen Fürstenkindes zuständig war. Im 15. Jh. erscheint in Frankreich eine G. auch im Hofstaat der Königin; sie trug in dieser Funktion die Verantwortung für die Gruppe der Hoffräulein.
Als Leiterin des Kinderhofes hatte die G. für das leibliche Wohl und die Erziehung ihrer Zögl…