Unter lat. H. C. (»du mögest/sollst den Körper haben«, im Sinne von »des Körpers habhaft werden«) versteht man im engeren Sinn die verfassungsmäßige Garantie gegen unrechtmäßige Inhaftierung als justizielles Grundrecht. Im weiteren Sinn hat sich H. C. zum Schutzrecht gegen willkürliche Strafverfolgung, Verhaftung und Bestrafung entwickelt. Doch finden sich noch umfassendere Definitionen: So wird H. C. gelegentlich als great writ of liberty (»große Freiheitsverfü…