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Halsgerichtsordnung
(601 words)

Unter H. versteht man die seit dem SpätMA in Deutschland aufkommenden Zusammenstellungen rechtlicher Regeln für den Strafprozess an denjenigen Gerichten, die über schwere Straftaten urteilten und Strafen an »Hals und Hand«, also Todesstrafen und Leibesstrafen, verhängen konnten. Teilweise enthielten die Ordnungen auch Bestimmungen über das materielle Strafrecht, d. h. sie zählten einzelne Delikte (Straftaten) und die dafür angedrohten Strafen auf. In der Regel versteht die rechtshistor. Forschung unter der Bezeichnung H. die Nürnberger H. von 1314 und 1485, die Ellwanger …

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Kesper-Biermann, Sylvia, “Halsgerichtsordnung”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_277239>
First published online: 2019



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