1. Definition
Das H. (lat. ius mercatorum) als Teil des Privatrechts umfasst in der Nz. das gesamte Recht des Kaufmannsstandes. Die Regeln über die Berufsorganisationen der Kaufleute, deren Privilegien, die Handelsgerichtsbarkeit und das Konkurs-Recht gehören ebenso zum H. wie das Handelspolizeirecht oder das Handelsvölkerrecht. Im Vordergrund der europ. Entwicklung des H. steht allerdings das Handel…