Ein H. ist eine langfristige und umfassende oder eine kurzfristige (Handelsabkommen) vertragliche Vereinbarung über die Außenhandels-Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Städten, Ländern oder Territorien.
1. Europa
Seit dem MA wurde der grenzüberschreitende Warenverkehr durch H. geregelt, wobei insbes. zollrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle spielten. Darüber hinaus wurde in H. auch die Rechtsstellung der beteiligten Kaufleute, v. a. in der Fremde, behandelt, d. h. ihre Niederlassungsfreiheit …