Die zentralen Merkmale eines nzl. B. H. sind der begrenzte Flächenumfang, die weitgehend von Familienmitgliedern getragene Arbeitsorganisation, der ständische Bezug und die oft generationenübergreifende Bestandsdauer.
Der B. H. der Nz. war eng mit dem Stand seines Besitzers und dessen Beziehungen zu Grundherrschaft und Dorfgemeinde verknüpft. Ein »unterbäuerliches« Anwesen (Häusler), mit dem keine Gemeindeberechtigung (Allmende) verbunden war, galt in der Ständegesellschaft ebenso w…