Der Fürsten-Hof war nicht nur der Ort der höchsten Gerichtsbarkeit im Herrschafts-Bereich des Fürsten, er konstituierte auch einen eigenen Rechtsraum. In ihm galten spezifische, vom Fürsten erlassene Regeln und Normen, die das Verhalten sowohl der Hofmitglieder als auch der Hofbesucher innerhalb der höfischen Sphäre regelten. Kam es zu Verstößen gegen diese Regelungen, besaß der Fürstenhof eine eigene Gerichtsbarkeit. Häufig obla…