1. Begriffsbestimmung
H. hieß die seit dem MA bis ins 19. Jh. von Vasallen ihrem Lehnsherrn (Lehnswesen) bzw. von Ständen und Untertanen ihrem (Landes-, Erb-, Gerichts-)Herrn geschuldete Anerkennungshandlung, mit der sie sich ihm gegenüber zu Treue und Gehorsam verpflichteten. Sie erfolgte durch Leistung eines Eids und Handgelöbnisses der Untergebenen beim Regierungsantritt des neuen Herrn, beim Herrschaftswechsel infolge eines dynastischen Erbfal…