1. Allgemein
Im Zuge der neuen Geistesbewegung des Humanismus entstand innerhalb der Rechtswissenschaft mit dem J. H. ab dem Ende des 15. Jh.s ein Methodenstreit bezüglich der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts. Die Vertreter dieser neuen textkritischen Arbeitsmethode hatten das Ziel, die spätantike justinianische Gesetzeskodifikation (Corpus iuris civilis, vgl. Gemeines Recht) in ihrer ursprünglichen Form wiederherzustellen.