Der Begriff I. (von lat. immunitas, ursprünglich als Freiheit von öffentlichen Lasten, munera) kennzeichnet allgemein die Freiheit von Eingriffen in eine bestimmte Rechtssphäre. Die I.-Berechtigten sowie eventuell weitere Personen oder Objekte sind damit nicht den Herrschafts-Rechten anderer (insbes. deren Normen und Vollziehung) unterworfen. I. tritt in der Nz. in unterschiedlichem Kontext auf.
(a) Im Heiligen Röm. Reich wirkten die I.-Bezirke des MA auch in die Nz. fort: Hatte man sie gegen die umgebenden Herrschaftsträger durchsetzen können, so …