Das erstmals um 1100 auftretende Substantiv I. (vom lat. Verb interesse, »dazwischen liegen«, »von Bedeutung sein«, »einen Unterschied ausmachen«) geht auf Formulierungen des röm. Rechts zurück, welche die Entschädigung bezeichneten, die ein Geldverleiher von seinem Geldnehmer zulässigerweise für den eigenen Nutzungsverzicht bzw. als Wertausgleich verlangen konnte [15]. In der Folge verengte sich die juristisch-finanzökonomisch…