Der Begriff I. bezeichnete in der Regel inkriminierte Beziehungen zwischen Verwandten. Erst um 1600 lässt sich eine Verengung auf sexuelle Beziehungen, um 1800 auf solche zwischen Blutsverwandten im modernen Sinn feststellen. Untersuchungen insbes. zur Frühen Nz. zeigen, dass rechtliche und lebensweltliche Vorstellungen über die Legitimität dieser Beziehungen auseinandergingen und in den weiteren Kontext der Bedeutung von Verwandtschaft sowie materieller und emotionaler Interessen verweisen.