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Ius eminens
(863 words)

1. Begriff

Das I. E. (wörtl. »herausragendes Recht«) ist eine Rechtsfigur, die in der Frühen Nz. im Wesentlichen Funktion und Bedeutung des modernen Begriffs der Enteignung besaß. Es bezeichnete das Recht des Fürsten (Landesherrn), in Fällen der »Not«, wenn es das öffentliche Interesse oder der Gemeinnutz (lat. utilitas publica; vgl. Gemeinwohl) erforderte, auf Leib und Leben, v. a. aber auf das Eigentum der Untertanen zugreifen zu dürfen. Das I. E. diente also hauptsächlich…

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Simon, Thomas, “Ius eminens”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 01 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_286313>
First published online: 2019



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