1. Begriffsbildung und Einordnung
Mit dem Begriff I. P. E. wird in der neueren Völkerrechts-Geschichte die rechtliche Ordnung der Staatenwelt Europas seit dem Westfälischen Frieden (1648) bis ins 19. Jh., v. a. das zwischen den europ. Staaten geltende Völkerrecht (= Vr.) bezeichnet [30]; [31]; [33]. Die völkerrechtli…