In der Nz. gehörte die J. zum Zwecke der Ernährung und zur Bekämpfung des Raubwildes (mit Ausnahme der J. auf Wölfe) meist der Vergangenheit an [5]; [7]. Der Wald geriet zusehends ins Spannungsfeld herrschaftlicher Aneignung und bäuerlicher Nutzung (s. u. 2.). Reste einer legitimen bäuerlichen J. fanden sich im Dt. Reich fast nur noch in Süddeutschland – wie in der sog. freien Pürsch am Rottenberg bei Tübingen, wo Adel, höhere Beamte sowie die berechtigten Untertanen einschließlich…