Unter dem modernen Begriff J. (auch »Jugenddelinquenz«) fasst man all diejenigen strafrechtlich missbilligten Handlungen, die von Kindern, Jugendlichen oder Jungerwachsenen begangen, von Jugendgerichten unter Anwendung eines spezifischen Jugendstrafrechts verhandelt und im Falle einer Verurteilung mit auf Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung zielenden Sanktionen belegt werden. Sowohl die Herausbildung…