A. J. bezeichnet im dt.sprachigen Raum abwertend eine in der Regel ältere, ledig gebliebene Frau. Das Wort »Jungfer« entstand im 14. Jh. aus einer Verkürzung des mhdt. jungvrouwe (Standesbezeichnung für adliges Mädchen, junge Herrin, sexuell unberührte Frau); ab dem 17./18. Jh. bezeichnete es die unverheiratete bürgerliche Tochter (auch in der Anrede), gegen Ende des 18. Jh.s auch höhere Angestellte (Kammerjungfer), später verallgemeinernd …