1. Allgemein
Die J. F. bildeten jenen verwaltungsmäßigen und wissensorganisierenden Bestandteil (Fakultät) der Universität, der für die Ausbildung der Juristen zuständig war. Im MA gegründet, wandelten sie sich in der Nz. unter dem Einfluss bestimmter religiöser, politischer und kultureller Strömungen; diese führten europaweit zu zahlreichen Neugründungen von Universitäten und damit auch von J. F. Darüber hinaus lassen sich e…