1. Begriff
Juristische (= jur.) Methode ist das Verfahren, mit dem man das generell oder in einem konkreten Fall geltende Recht ermittelt. J. M. ist die Theorie dieses Verfahrens, im Gegensatz zur Rechtsdogmatik, der Theorie des geltenden Rechts selbst [7. 19–27]. Der Begriff der J. M. ist verhältnismäßig jung. Im späten 18. Jh. bürgerte sich der Ausdruck »Juristische Methodologie« ein, der aber zunächst…