1. Begriff
J., abgeleitet von lat. iustitia (»Gerechtigkeit«), bezeichnet im weitesten Sinn die Einrichtungen der Rechtsprechung, ihre Träger und Organe sowie die damit verbundene Tätigkeit und Arbeitsweise, d. h. die Durchsetzung von rechtlichen Normen durch private und/oder hoheitliche Träger. Die heutige Teilung von Rechtssetzung und Rechtsanwendung w…